So werden Sie Mitglied im Freundeskreis!
- Beitrittserklärung herunterladen!
- Ausfüllen!
- Per Post oder e-Mail senden an: foerderverein@neugreuthschule.de.
- Fertig!
Unsere Beitrags- und Gebührenordnung
Ordentliche Mitglieder des Freundeskreises der Neugreuthschule e.V. zahlen, gemäß § 3 Abs. 3 der Vereinssatzung, einen jährlich zu entrichtenden und von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag.
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,00 EUR im Jahr. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Mitglieder können freiwillig einen höheren Jahresbeitrag festlegen und leisten.
(3) Ehrenmitglieder sowie außerordentliche Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist am 01. Januar des Jahres zur Zahlung fällig.
(2) Tritt ein Mitglied im laufenden Jahr dem Verein bei, wird der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe mit dem Eingang des Antrages auf Mitgliedschaft beim Vorstand fällig.
(3) Im Jahre des Beitritts und Austritts aus dem Verein ist der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten.
(1) Der Beitrag wird grundsätzlich einmal im Jahr per Bankeinzugsverfahren eingezogen.
(2) Überweisungen können in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Kassenwart akzeptiert werden.
(3) Der Bankeinzug erfolgt am 01.03. des Kalenderjahres.
(4) Tritt ein Mitglied im laufenden Jahr dem Verein bei, wird der Mitgliedsbeitrag, spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrages auf Mitgliedschaft beim Vorstand, eingezogen. Bei Zahlung per Überweisung, ist der Mitgliedsbeitrag innerhalb von 4 Wochen, nach Zugang der schriftlichen Aufnahmebestätigung beim Vereinsmitglied, zu leisten.
(5) Rücklastschriften bzw. erneute Lastschriften sind kostenpflichtig zu Lasten des betroffenen Mitgliedes.
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand